Nutzungsänderung
Bedeutet für uns, eine Veränderung des Zwecks oder der Benutzungsart eines Gebäudes. Nutzungsänderungen unterliegen den Bauvorschriften und dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Bauamt vorgenommen werden. Den größten Vorteil einer Nutzungsänderung sehen wir im Schaffen von Wohnraum.
Weitere Argumente wären: Das ungenutzte Gebäude ist bereits Bestandteil im ländlichen oder urbanen Raum. Es werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt. Das Gebäude erfährt durch die Umnutzung eine Wertsteigerung.
Durchgeführte Nutzungsänderungen:
Weitere Argumente wären: Das ungenutzte Gebäude ist bereits Bestandteil im ländlichen oder urbanen Raum. Es werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt. Das Gebäude erfährt durch die Umnutzung eine Wertsteigerung.
Durchgeführte Nutzungsänderungen:
- von der ungenutzten Schreinerei zum Wohnraum ca. 80m²
- vom Heustadl zum Wohnraum ca. 200m²
- von der ungenutzten Doppelgarage + Anbau + Aufstockung zum Wohnraum ca. 80m²
- vom ungenutzten Kaltdach eines Langfirst Bauernhauses zum Wohnraum ca.200m²